Hund in der Mietwohnung: Was dein Vermieter darf – und was du dir nicht schönreden solltest

Wenn du einen Hund willst und zur Miete wohnst, brauchst du vor allem eins: Klarheit, bevor du handelst. Die größten Probleme entstehen nicht, weil Vermieter „grundlos gemein“ sind – sondern weil Mieter Dinge annehmen, die rechtlich oder praktisch einfach nicht tragen. Und dann ist der Hund schon da.

Das Grundprinzip: Es geht fast immer um eine Einzelfall-Abwägung, nicht um Schwarz oder Weiß

Der häufigste Denkfehler lautet: „Im Vertrag steht Hundeverbot – also ist es verboten.“ Oder das Gegenteil: „BGH hat doch entschieden, pauschal geht das nicht – also darf ich.“

Beides ist zu kurz gedacht.

Der Bundesgerichtshof hat sehr klar gesagt: Ein generelles Verbot von Hunden und Katzen in Formularmietverträgen (AGB) ist unwirksam, weil es dich unangemessen benachteiligt.


Aber daraus folgt eben nicht: „Du darfst immer, ohne zu fragen.“

Was daraus folgt, ist: Es muss im konkreten Fall abgewogen werden. Und genau da passieren die typischen Fehler.

Schau als Erstes in deinen Mietvertrag – aber lies ihn richtig

Wenn du das Thema sauber lösen willst, machst du zuerst diese einfache Reihenfolge:

1. Steht im Vertrag ein pauschales Verbot („keine Hunde/Katzen“)?
Dann heißt das nicht automatisch, dass du keinen Hund halten darfst. Solche Klauseln sind oft unwirksam, weil sie pauschal sind.

Aber: Es kann trotzdem sein, dass du eine Zustimmung brauchst – nur eben nicht auf Basis eines Totalverbots.

2. Steht dort „Hundehaltung nur mit Zustimmung“?
Das ist der Klassiker. Und der ist im Kern häufig zulässig – weil er gerade die Einzelfallprüfung ermöglicht. Genau da musst du strategisch klug sein: Nicht einfach machen, sondern Zustimmung einholen. 3. Steht gar nichts zur Tierhaltung?
Dann bist du nicht automatisch auf der sicheren Seite. In der Praxis ist das der Bereich, wo Streit am ehesten eskaliert, weil beide Seiten glauben, sie seien im Recht. Du solltest dann erst recht vorher schriftlich Klarheit schaffen. Und ja: Auch wenn du „Recht haben könntest“ – du willst am Ende nicht recht haben. Du willst ruhig wohnen und keinen Dauerkrieg im Haus.

Zustimmung vom Vermieter: Hol sie dir schriftlich – und zwar richtig

Hier kommt der Punkt, den viele Ratgeber zu oberflächlich abhandeln: Es reicht nicht, „irgendwie eine Zusage“ zu haben.

Mündlich am Telefon, im Treppenhaus, zwischen Tür und Angel – das ist dünn.
Wenn später Ärger kommt, steht Aussage gegen Aussage. Und dann wird es nicht nur juristisch unerquicklich, sondern auch menschlich im Haus vergiftet.

Mach es sauber:

  • Schreib dem Vermieter kurz: Welche Rasse/Mischling, ungefähre Größe, Alter, ob aus Tierschutz/Züchter, ob Haftpflicht vorhanden.
  • Bitte um Zustimmung für genau diesen Hund.
  • Frag nach Auflagen, die realistisch sind (z. B. Leinenpflicht im Treppenhaus, keine dauerhafte Alleinhaltung mit Dauerbellen, Reinigung gemeinsamer Flächen).

Warum das sinnvoll ist: Wenn später ein Nachbar Stress macht, kann dein Vermieter sagen: „Ich habe zugestimmt, unter Bedingungen.“ Das nimmt Druck raus und schafft Regeln, an die du dich halten kannst.

Darf der Vermieter „Nein“ sagen? Ja – aber nicht willkürlich

Ein Vermieter darf nicht einfach aus Laune heraus ablehnen, wenn die Situation objektiv passt. In der Praxis geht es aber weniger um „Willkür“ und mehr um Risikoabwägung.

Ablehnungen sind wahrscheinlicher, wenn zum Beispiel:

  • es ein sehr hellhöriges Haus ist,
  • es viele Parteien gibt, die bereits Konflikte haben,
  • mehrere Tiere schon im Haus sind und es „zu viel“ wird,
  • konkrete Allergien/Ängste im Haus glaubhaft gemacht werden,
  • oder die Wohnung/Hausstruktur ungünstig ist (enger Flur, steile Treppen, kein Aufzug bei großem Hund).

Wichtig: Viele unterschätzen, dass der Vermieter nicht nur dich sieht, sondern den Hausfrieden. Und wenn der kippt, bist du derjenige, der es ausbaden muss – selbst wenn du „eigentlich nichts falsch machst“.

Größe, Rasse, „Listenhund“: Der echte Streitpunkt ist fast nie die Rasse – sondern das Verhalten

Online liest du ständig Sätze wie: „Kleine Hunde sind immer erlaubt.“ Das stimmt so nicht.

In der Praxis zeigt sich häufig: Ein kleiner Hund kann mehr Ärger machen als ein großer, wenn er ständig bellt, im Treppenhaus ausrastet oder nicht stubenrein ist. Und ein großer Hund kann völlig unauffällig sein, wenn du ihn souverän führst.

Was Vermieter (und Nachbarn) wirklich triggert:

  • dauerhaftes Bellen, besonders bei Alleinsein,
  • Geruch im Treppenhaus oder auf dem Balkon,
  • Hinterlassenschaften im Gemeinschaftsbereich,
  • bedrohliches Verhalten (auch wenn „nichts passiert“ ist),
  • zerkratzte Türen/Wände, wenn du den Hund zu lange alleine lässt.

Wenn du also Ärger vermeiden willst, investiere weniger Zeit in Diskussionen über „Darf er das?“ und mehr Zeit in: Wie verhält sich mein Hund im Alltag, und was kann ich vorab verhindern?

Lärm, Beschwerden, Protokolle: So entstehen die typischen Eskalationen

Der typische Verlauf sieht so aus:

  1. Du holst den Hund – erst ist alles okay.
  2. Nach ein paar Wochen beschwert sich jemand: Bellen, Schritte, Geruch, Unruhe.
  3. Du nimmst es nicht ernst („Der übertreibt“).
  4. Der Vermieter mahnt dich ab oder fordert Unterlassung.
  5. Jetzt wird es plötzlich existenziell.

Und hier kommt der Punkt, den viele falsch machen: Sie reagieren zu spät und zu emotional.

Wenn es Beschwerden gibt, mach sofort drei Dinge:

Erstens: Hol dir Details. Wann genau? Wie lange? Wo hört man es?
Zweitens: Ändere sofort Verhalten/Management (Training, Betreuung, Ruhetraining, Hund nicht stundenlang allein lassen).
Drittens: Dokumentiere deine Maßnahmen – nicht als Kriegsvorbereitung, sondern als Deeskalation.

Denn Gerichte schauen nicht nur darauf, ob ein Hund „irgendwann mal gebellt“ hat, sondern ob du als Halter verantwortlich reagierst. Und Abmahnungen sind oft der rechtliche Zwischenschritt, bevor es ernst wird.

Kündigung wegen Hund: Möglich – aber fast nie „aus dem Nichts“

Viele haben Angst: „Der Vermieter kündigt mir einfach.“ Das passiert normalerweise nicht ohne Vorstufe.

Wenn es wirklich kritisch wird, läuft es typischerweise so:

  • Aufforderung, das Störverhalten abzustellen oder das Tier zu entfernen
  • Abmahnung (bei Pflichtverletzung)
  • Erst wenn sich nichts ändert oder es gravierend ist, kann Kündigung überhaupt realistisch werden

Konkrete Beispiele aus der Praxis drehen sich oft um echte Hausfriedensstörung – etwa, wenn Gemeinschaftsflächen regelmäßig verschmutzt werden und du das nicht abstellst. Der entscheidende Hebel ist also nicht: „Kann er kündigen?“
Der Hebel ist: Gib ihm keinen belastbaren Grund.

„Der Hund war doch schon da“: Duldung ist kein Freifahrtschein – aber sie verändert die Lage

Ganz wichtiger Punkt, den viele Ratgeber nur halb erklären:

Wenn der Vermieter lange Zeit weiß, dass du einen Hund hast, und nichts unternimmt, kann das die Position des Vermieters schwächen – aber es ist kein magisches „Gewohnheitsrecht“, das immer alles rettet. Es kommt auf Umstände an: Wusste er wirklich Bescheid? Hat er geduldet? Gab es Beschwerden? Gab es Auflagen?

Noch wichtiger: Selbst wenn du eine Erlaubnis hast – die kann unter Umständen widerrufen werden, aber nicht einfach „grundlos“. Gerichte verlangen nachvollziehbare Gründe, und wenn du dich nach Abmahnung an Regeln hältst, ist ein Widerruf oft nicht durchsetzbar. Das ist ein Punkt, den du dir merken solltest:
Wenn du Mist baust und erst nach Beschwerden reagierst, wird’s schwerer. Wenn du früh sauber reagierst, schützt dich das oft.

Assistenz- oder Therapiehund: Hier gelten deutlich strengere Maßstäbe für den Vermieter – aber es ist kein Joker für alles

Wenn ein Hund medizinisch notwendig ist (Assistenz-/Therapiehund), kann ein pauschales Verbot schnell in Richtung Benachteiligung kippen. Es gibt hierzu aktuelle Einordnungen, die deutlich machen: Die Hundehaltung muss grundsätzlich eher geduldet werden, aber daraus folgt nicht automatisch, dass du beliebig Gemeinschaftsflächen umbauen oder dauerhaft „erweitert nutzen“ darfst. Wichtig ist hier: Wenn du so einen Fall hast, brauchst du saubere Nachweise und eine klare Kommunikation – nicht Trotz.

Ein Beispiel, wie du es richtig machst – und warum das später Gold wert ist

Stell dir vor, du wohnst im Mehrfamilienhaus, dritte Etage, hellhörig. Du willst einen jungen Hund aus dem Tierschutz holen.

Der „falsche“ Weg wäre: Hund holen, hoffen, dass keiner was sagt, und bei Beschwerden argumentieren, dass pauschale Verbote eh unwirksam sind.

Der bessere Weg:

Du schreibst dem Vermieter vorab:
„Ich möchte einen mittelgroßen, ruhigen Mischling (ca. 12 kg) übernehmen. Haftpflicht ist vorhanden. Ich sichere zu: Leine im Treppenhaus, keine Verschmutzung von Gemeinschaftsflächen, und ich arbeite aktiv daran, dass es keine Ruhestörung gibt. Wenn es Probleme gibt, reagiere ich sofort (Training/Betreuung). Ich bitte um schriftliche Zustimmung.“

Warum dieser Weg so stark ist:
Du signalisierst Verantwortung, gibst dem Vermieter Sicherheit – und du nimmst dem Thema den Sprengstoff. Selbst wenn später ein Nachbar meckert, bist du nicht der „rücksichtslose Mieter“, sondern der, der es sauber gemacht hat.

Was du jetzt konkret tun solltest, bevor du den Hund kaufst

Wenn du nur drei Dinge aus diesem Artikel mitnimmst, dann diese:

  1. Kläre den Vertrag und hole Zustimmung schriftlich, wenn es irgendwie möglich ist.
  2. Plane deinen Alltag so, dass es realistisch ruhig bleibt (Alleinsein, Bellen, Treppenhaus, Balkon).
  3. Reagiere auf Beschwerden sofort und sichtbar, statt in Diskussionen zu gehen.

Du schützt damit nicht nur dich – du schützt am Ende auch den Hund. Denn für den ist das Schlimmste nicht der Streit. Das Schlimmste ist, wenn er wieder weg muss, weil Erwachsene vorher zu optimistisch waren.

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